
Marxer | Notariat
Notariat | Liechtenstein & Europa

Notarielle Dienstleistungen, seit 2021.
Als Notariatskanzlei bieten wir hochwertige Dienstleistungen, gemäss dem Notariatsgesetz in Liechtenstein. Seit der Aufnahme der notariellen Tätigkeit im Fürstentum im Jahr 2021 erbringen wir unsere Dienstleistungen für in- und ausländische Mandanten.

Öffentliche Urkunden
Der liechtensteinische Gesetzgeber hat die öffentliche Beurkundung für die wichtigsten Urkunden des Rechtslebens vorgeschrieben: die Gründung von juristischen Personen (Aktiengesellschaft), Statutenänderungen von Verbandspersonen sowie Urkunden betreffend das Grundeigentum.

Beglaubigungen
Beglaubigung von Unterschriften und Handzeichen; Beglaubigung von Kopien, Abschriften und Auszügen; Beglaubigungen von Übersetzungen; Datumsbeglaubigungen.

Öffentliche Beurkundung nach ausländischem Recht
Liechtensteinische Notare können öffentliche Beurkundungen nach ausländischem Recht vornehmen, damit auch die ausländische Kundschaft bestmöglich bedient werden kann: Ausstellung von Urkunden nach französischem Recht (als in Paris zugelassener Avocat); Abnahme von eidesstattlichen Erklärungen („affidavits») und vergleichbaren Erklärungsformen; Protokollierung von unbeeideten oder eidlichen Einvernahmen von Zeugen zur Verwendung in Gerichtsverfahren im Ausland („pretrial depositions»).

Fliegender Notar
Bei Bedarf kommen wir zur Erstellung von öffentlichen Urkunden und Beglaubigungen an den Sitz Ihres Unternehmens oder an einen anderen gewünschten Ort (auf dem Hoheitsgebiet Liechtensteins).
Notar | Maximilien Marxer
Als an der Pariser Anwaltskammer zugelassener Avocat (seit 2012) bin ich im Fürstentum Liechtenstein als europäischer Avocat (seit 2014) und Notar (seit 2021) tätig. Sprachen: Deutsch, Französisch, Englisch.
